Werkszeugnis3.1-WZ3.1

Autor: Mario Koch

Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2025

In der Blechbearbeitung spielt die Qualität des Werkstoffs eine entscheidende Rolle. Ob im Maschinenbau, im Stahlbau oder bei der Fertigung von Druckbehältern – nur mit eindeutig geprüften und dokumentierten Materialien lässt sich ein sicheres und normgerechtes Endprodukt herstellen.
Hier kommt das Werkszeugnis 3.1, kurz WZ 3.1, ins Spiel.

Dieses Prüfzeugnis ist der offizielle Nachweis darüber, dass ein Blech oder anderer metallischer Werkstoff die geforderten chemischen und mechanischen Eigenschaften tatsächlich erfüllt. Es schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen zwischen Hersteller, Verarbeiter und Kunde.

Doch was genau steht in einem WZ 3.1? Wer stellt es aus – und warum ist es in vielen Projekten Pflicht?
In diesem Beitrag erklären wir, was ein Werkstoffzeugnis 3.1 ist, welche Informationen es enthält und warum es für Qualität und Sicherheit unverzichtbar ist.

1. Definition: Worum geht es beim Prüfzeugnis 3.1?

Das WZ 3.1 – ausgeschrieben „Werkstoffzeugnis 3.1“ oder „Abnahmeprüfzeugnis 3.1“ – ist ein Qualitätsnachweis für metallische Werkstoffe wie Stahlbleche, Rohre oder Profile.
Es dokumentiert die chemische Zusammensetzung, mechanischen Eigenschaften und die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen der jeweiligen Norm oder Bestellung.

Das Zeugnis wird vom Hersteller ausgestellt und basiert auf prüftechnischen Ergebnissen, die an dem gelieferten Material selbst ermittelt wurden. Es dient damit als Nachweis der Materialqualität und Rückverfolgbarkeit – ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung in Industrie, Bau und Maschinenbau.

2. Ursprung und Bedeutung des Begriffs

Die Bezeichnung „WZ 3.1“ stammt aus der Norm DIN EN 10204, die die verschiedenen Arten von Abnahmeprüfzeugnissen für metallische Erzeugnisse festlegt.
Diese Norm beschreibt, wer das Zeugnis ausstellt, auf welcher Grundlage es basiert und wie die Ergebnisse überprüft werden müssen.

Ein 3.1-Zeugnis ist daher kein einfaches Datenblatt, sondern ein offizielles, rückverfolgbares Prüfzeugnis, das vom Hersteller unter Verantwortung der Qualitätssicherung erstellt und von einer autorisierten Person (z. B. dem Werkstoffprüfer oder Qualitätsleiter) unterschrieben wird.

3. Varianten und Unterschiede

Die Durchführung der zerstörenden Prüfungen erfolgt in einem akkreditierten Labor und folgt einem klaren Ablauf:

  • 2.1 – Werksbescheinigung:
    Hersteller bestätigt, dass das Material den Anforderungen entspricht – keine Prüfergebnisse enthalten. Eigentlich nicht mehr verbreitet.
  • 2.2 – Werkszeugnis:
    Enthält Ergebnisse von Werksprüfungen, jedoch nicht an den gelieferten Produkten.
  • 3.1 – Abnahmeprüfzeugnis:
    Enthält Ergebnisse von Prüfungen, die am gelieferten Material durchgeführt wurden. Ausgestellt durch den Hersteller.
  • 3.2 – Abnahmeprüfzeugnis:
    Wie 3.1, zusätzlich mit unabhängiger Prüfung durch einen externen Abnahmebeauftragten (z. B. TÜV oder DNV).

Das WZ 3.1 ist also der Standard-Nachweis für qualitativ hochwertige Materialien, bei denen die tatsächlichen Prüfergebnisse wichtig sind – etwa im Maschinen- und Anlagenbau, Stahlbau oder der Energiebranche.

4. Inhalte eines Werkstoffzeugnisses 3.1

Ein korrektes Prüfzeugnis 3.1 enthält typischerweise folgende Angaben:

  • Herstellerangaben (Werk, Produktionscharge, Liefernummer)
  • Werkstoffbezeichnung (z. B. S355J2+N, 1.0577)
  • Abmessungen und Lieferform (z. B. Blech, 20 mm)
  • Chemische Analyse (z. B. C, Mn, Si, P, S, Cr, Ni, Mo usw.)
  • Mechanische Prüfwerte (z. B. Zugfestigkeit, Streckgrenze, Bruchdehnung)
  • Wärmebehandlung und Prüfverfahren
  • Unterschrift und Stempel der Qualitätssicherung

5. Wirtschaftliche und praktische Bedeutung

Das WZ 3.1 ist heute ein fester Bestandteil der Qualitätssicherung in allen Bereichen, in denen Materialeigenschaften sicherheitsrelevant sind.
Es bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Nachweis, dass das Material den Bestell- und Normanforderungen entspricht.
  • Rückverfolgbarkeit: Jedes Material kann bis zur Ursprungsschmelze identifiziert werden.
  • Qualitätssicherung: Prüfwerte belegen, dass die Werkstoffe die geforderten Eigenschaften tatsächlich erfüllen.
  • Zertifizierte Prozesse: Besonders wichtig bei Bauprojekten nach DIN EN 1090, Druckgeräten oder Maschinenkomponenten.

Kurz gesagt: Ein 3.1-Zeugnis schafft Vertrauen – zwischen Hersteller, Lieferant und Kunde.

6. Normen und RICHTLINIEN

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 wird in folgenden Normen beschrieben bzw. verwendet:

  • DIN EN 10204:2005 – Abnahmeprüfzeugnisse für metallische Erzeugnisse
  • DIN EN 10025-2 – Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen
  • DIN EN 1090 – Ausführung von Stahltragwerken
  • AD 2000-Merkblatt W0 – Werkstoffe für Druckgeräte

In Ausschreibungen oder technischen Lieferbedingungen wird das 3.1-Zeugnis häufig als Pflichtnachweis gefordert.

7. Fazit: Qualität braucht Nachweis

Ein WZ 3.1 ist mehr als ein Stück Papier – es ist der offizielle Beleg für Qualität, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit in der Metallverarbeitung.
Gerade in der industriellen Praxis, wo Belastbarkeit und Materialeigenschaften entscheidend sind, bietet das 3.1-Zeugnis die notwendige Transparenz und Sicherheit.

Ob für Bleche, Profile oder Rohre:
Mit einem Werkstoffzeugnis 3.1 wissen Sie genau, was Sie in der Hand haben – und können auf geprüfte Qualität „Made in Germany“ vertrauen.

Über den Autor

Portrait kts 2025 mario koch

Mario Koch – Dipl.-Ing.(FH)

Ingenieur · Geschäftsführer · Experte für Stahlbearbeitung

Mario Koch ist Spezialist für komplexe Lösungen aus Stahl – von XXL-Laserteilen und CNC-Fräsen bis hin zu zertifiziertem Schweißen und Qualitätssicherung. Mit seiner Marke K.Lean bringt er außerdem praxiserprobte Produkte für Lean Production in die Industrie. Als ehemaliger Radsportler verbindet er Präzision, Ausdauer und Disziplin aus dem Sport mit seiner Leidenschaft für Technik und Fertigungsprozesse.